
Ziel und Aufgabe der allgemeinbildenden höheren Schule (AHS) ist es, den Schülerinnen/Schülern eine umfassende und vertiefende Allgemeinbildung zu vermitteln und damit auch eine Voraussetzung für ein Studium zu schaffen.
Das Reifeprüfungszeugnis berechtigt zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Akademien (für einzelne Studienrichtungen sind unter Umständen Zusatzprüfungen abzulegen) und zur Bewerbung für den öffentlichen Dienst.
Im Rahmen der Schulautonomie kann jeder Schulstandort sein Angebot an Unterrichtsgegenständen (in der Unterstufe und/oder Oberstufe) speziell auf seine Situation ausrichten. Die Schulstandorte können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen ein eigenes Profil (z.B. ökologisch) oder einen speziellen Schwerpunkt (z.B. Informatik) entwickeln.
5. bis 12. Schulstufe
Erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse der Mittelschule, sofern die Beurteilung in den Gegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache und Mathematik nicht schlechter als "Gut" ist.
Erfolgreicher Abschluss der jeweiligen Schulstufe der Mittelschule, sofern in Deutsch, Lebende Fremdsprache und Mathematik gemäß dem niedrigeren Leistungsniveau (Standard) die Beurteilung nicht schlechter als "Gut" ist oder eine positive Beurteilung gemäß dem höheren Leistungsniveau (Standard AHS) vorliegt.
In jenen Pflichtgegenständen, in denen die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, ist eine Aufnahmsprüfung abzulegen. Dies gilt auch für jene Pflichtgegenstände, die die Aufnahmsbewerberin/der Aufnahmsbewerber bisher nicht besucht hat, die jedoch in der angestrebten Klasse weiterführend unterrichtet werden.
Falls erforderlich: Einstufungs- oder Aufnahmsprüfung in einzelnen Unterrichtsgegenständen.
Acht Jahre (vier Jahre in der Schulform Oberstufenrealgymnasium)
Die allgemeinbildende höhere Schule (AHS) besteht aus:
Im Folgenden sind nur die wesentlichsten Lehrplanunterschiede dargestellt:
1. und 2. Klasse: Lehrplan aller Formen gleich – eine lebende Fremdsprache (1. bis 8. Klasse)
3. und 4. Klasse:
alternativ Latein oder eine zweite Lebende Fremdsprache (abhängig von der Wahl in der 3. Klasse)
In der 6. bis 8. Klasse sind Wahlpflichtgegenstände im Gesamtausmaß von vier bis zehn Wochenstunden zu wählen. Dieses Ausmaß kann aber schulautonom verändert werden.
Abendunterricht oder Fernstudium (Dauer 8 Semester)
Eintrittsalter: 17. Geburtstag spätestens im Kalenderjahr der Aufnahme
für die folgenden Sprachen: Slowenisch, Kroatisch, Ungarisch
Die allgemeinbildende höhere Schule mit handwerklicher Ausbildung wird derzeit in den folgenden Lehrberufen angeboten: Maschinenbautechnik, Mechatronik, Tischlereitechnik, Tischlerei, Gold- und Silberschmiedin(Gold- und Silberschmied und Juwelierin/Juwelier sowie Metalltechnik mit Spezialmodul und Mechatronik mit Spezialmodul.
Nach erfolgreichem Abschluss der 4. Klasse (8. Schulstufe) der AHS können folgende Schulen besucht werden:
Je nach geplanter weiterführender Schule muss unter Umständen ein gewisser Lernerfolg (ausgezeichneter Erfolg) nachgewiesen oder eine Aufnahmsprüfung abgelegt werden. Wenn weiter die AHS besucht wird, kann nach erfolgreichem Abschluss der achten Klasse (12. Schulstufe) die Reifeprüfung (AHS-Matura) abgelegt werden. Diese berechtigt zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Akademien. Für einzelne Studienrichtungen sind unter Umständen Zusatzprüfungen abzulegen.
§§ 34, 35, 36, 40 Schulorganisationsgesetz