Berufsbildende mittlere Schulen (BMS) dauern ein bis vier Jahre. BMS mit einer Ausbildungsdauer von ein oder zwei Jahren vermitteln eine teilweise, solche mit einer Ausbildungsdauer von drei oder vier Jahren mit Abschlussprüfung eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Voraussetzung für den Besuch einer BMS ist der erfolgreiche Abschluss der 8. Schulstufe.
Nach Absolvierung einer mindestens dreijährigen berufsbildenden mittleren Schule führen Aufbaulehrgänge (sechs Semester) zur Reife- und Diplomprüfung.
Absolventinnen und Absolventen der mindestens dreijährigen berufsbildenden mittleren Schulen können facheinschlägige Kenntnisse, Fähigkeiten und bereits nachgewiesenes Wissen auf vorgeschriebene Prüfungen (z.B. Unternehmerprüfung, Befähigungsnachweisprüfung, Meisterprüfung) angerechnet oder erlassen werden.
9. bis 12. Schulstufe (14. bis 18. Lebensjahr)
Erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe (Mittelschule oder allgemeinbildende höhere Schule)
Wenn in der 8. Schulstufe in den Fächern Latein, Geometrisches Zeichnen oder in schulautonomen Pflicht- oder Schwerpunktpflichtgegenständen keine positive Beurteilung vorliegt, kann trotzdem eine berufsbildende mittlere Schule (BMS) besucht werden.
In manchen Fällen ist eine Aufnahmeprüfung erforderlich. Nach erfolgreichem Besuch einer Polytechnischen Schule entfällt die Aufnahmeprüfung, auch bei ein- und zweijährigen BMS sowie landwirtschaftlichen Fachschulen gibt es keine Aufnahmeprüfung.
Für den Besuch einer BMS mit sportlichem oder künstlerischem Schwerpunkt ist auf jeden Fall eine Aufnahmeprüfung notwendig.
Ein bis vier Jahre (je nach Art der gewählten BMS)
BMS bieten Ausbildungen in verschiedenen Bereichen an, beispielsweise:
Je nach Ausbildungsdauer eine teilweise oder abgeschlossene Berufsausbildung.
Der erfolgreiche Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden mittleren Schule berechtigt zur unmittelbaren Ausübung von einschlägigen beruflichen Tätigkeiten und eröffnet den Zugang zu reglementierten Berufen.
Anschließend gibt es die Möglichkeit, eine Berufsreifeprüfung abzulegen, um die Studienberechtigung zu erlangen, oder einen Aufbaulehrgang zu besuchen (Bildungsziel der BHS, sechs Semester, mit Abschluss Reife- und Diplomprüfung).