
Der Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.
Ziele des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind insbesondere die:
Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland sind auch Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes sowie zur Sicherung des Friedens.
Geeignete Einsatzstellen gibt es in folgenden Bereichen:
Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des freiwilligen Sozialjahres.
Grundsätzlich kann man ab den Alter von 17 Jahren ein Freiwilliges Sozialjahr absolvieren. Bei einer besonderen Eignung ist ausnahmsweise auch eine Teilnahme in niedrigerem Alter möglich. Ob eine besondere Eignung vorliegt, wird anhand der Bewerbung, eines Aufnahmegesprächs und Auswahlseminars festgestellt.
Ein Auslandsfreiwiligendienst darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.
Den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 10 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.
Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nr dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für den Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst besteht eine Sonderregelung mit der Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.
Die Teilnehmenden eines Auslandsfreiwilligendienstes sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.
Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Auslandsfreiwilligendienst kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.
Nähere Informationen finden sich im Freiwilligenweb (BMASGPK), dem gemäß Freiwilligengesetz zentralen Portal für freiwilliges Engagement in Österreich.
Die Möglichkeit der Leistung eines Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägerorganisationen (BMASGPK) – oder bei den zuständigen Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (BMASGPK).