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Allgemeine Informationen
Restmüllgefäße
Hauseigentümerinnen/Hauseigentümer, Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer oder bevollmächtigte Hausverwaltungen können bei Bedarf Restmüllgefäße bei der zuständigen Stelle bestellen oder abbestellen.
Altpapiergefäße, Biotonne
Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer, bevollmächtigte Hausverwaltungen oder Vertretungen wie Kleingartenobleute können bei Bedarf Altpapiergefäße oder Biotonnen bei der zuständigen Stelle bestellen.
Betroffene
Restmüllgefäße
- Hauseigentümerinnen/Hauseigentümer
- Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer
- bevollmächtigte Hausverwaltungen
Altpapiergefäße, Biotonne
- Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer
- bevollmächtigte Hausverwaltungen oder Vertretungen wie Kleingartenobleute
Voraussetzungen
Altpapiergefäße
Altpapiergefäße werden nur in Häusern bzw. Hausanlagen ab mindestens drei Wohneinheiten zur Verfügung gestellt.
Biotonne
Die zuständige Stelle stellt eine kostenlose Biotonne zu Verfügung, wenn
- auf dem betreffenden Grundstück eine entsprechend große Grünfläche vorhanden ist und
- ein Restmüllbehälter der zuständigen Stelle vorhanden ist.
Für Kleingarten- und Siedlungsanlagen gibt es eigene Bestimmungen.
In der Biotonne werden Gartenabfälle und ungewürzte und ungekochte Obst- und Gemüseabfälle aus der Küche, aber keine Speisereste gesammelt.
Betroffene Personen können für ein Grundstück eine zweite Biotonne bestellen, wenn die Gartenfläche größer als 1.000 Quadratmeter ist.
Zuständige Stelle
Magistratsabteilung 48 (→ MA 48)
Verfahrensablauf
Eine Bestellung, Abbestellung oder eine Veränderung von Gefäßen (Behältergröße, Behälteranzahl, Anzahl der Entleerungen) kann nur in Form eines Antrags durch die betroffenen Personen erfolgen.
Der Antrag kann online erledigt werden.
Die Erledigung durch die zuständige Stelle erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung.
Erforderliche Unterlagen
Restmüllgefäße
Eigentumsnachweis oder Vollmacht
Altpapiergefäße, Biotonne
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Kosten
- Erstaufstellung der Gefäße: kostenlos
- Abholung von Restmüll:
kostenpflichtig laut Tarifübersicht "Hausmüllgebühren" - Änderung der Anzahl der Restmüllgefäße oder des Entleerungsintervalles:
14,30 Euro Bundesabgabe sowie bei Stattgebung zusätzlich 6,54 Euro Verwaltungsabgabe - Entleerung von Altpapiergefäßen und Biotonne: kostenlos
Zusätzliche Informationen
Die Biotonnen werden während der Vegetationsperiode wöchentlich entleert. In den Wintermonaten werden die Biotonnen 14-tägig entleert.
Weiterführende Links
- Hausmüllgebühren – Tarifübersicht (→ MA 48)
- Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark (→ MA 48)
- Abfall und Müllentsorgung – Amtswege (→ MA 48)
- Mülltrennung und Müllvermeidung
Rechtsgrundlagen
Wiener Abfallwirtschaftsgesetz (Wr. AWG)
Zum Formular
- Restmüllgefäße – Bestellung/Abbestellung – Antrag (→ MA 48)
- Restmüllgefäße – Änderung der Behälteranzahl oder der Anzahl der Entleerungen (→ MA 48)
- Altpapiergefäße – Bestellung/Abbestellung (→ MA 48)
- Biotonne – Bestellung/Abbestellung (→ MA 48)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion