
Die Notarin/der Notar erbringt ihre/seine Leistungen im Verlassenschaftsverfahren in gerichtlichem Auftrag.
Bei den Kosten eines Verlassenschaftsverfahrens sind zwei Gebühren zu unterscheiden:
Wenn Liegenschaften in der Verlassenschaft vorhanden sind, muss binnen einem Jahr nach Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens das Eigentumsrecht zugunsten der Erbin/des Erben bzw. der Erben grundbücherlich durchgeführt werden. Stellen die Erben innerhalb eines Jahres keinen entsprechenden Antrag, muss die Gerichtskommissärin/der Gerichtskommissär an ihrer Stelle die geeigneten Anträge beim Grundbuchsgericht einbringen.