Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind Mopeds oder Motorräder mit vier Rädern, wobei Quads Sportfahrzeuge und ATVs eher kleine Traktoren sind. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.
Je nach Motorleistung sind unterschiedliche Lenkberechtigungen und Kennzeichen notwendig:
- Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs mit einer
- Leermasse von maximal 425 kg,
- Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
- Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
- Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
- Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs
- mit einer Leermasse von maximal 400 kg und
- Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
- Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
- aller Quads und ATVs.
- Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
- die als Zugmaschine eingestuft sind und
- deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
- Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
Achtung
Quad- und ATV-Lenkerinnen/Lenker sind verpflichtet,
- einen Sturzhelm zu tragen,
- eine Autoapotheke, ein Pannendreieck und eine Warnbekleidung mitzuführen,
- auf Autobahnen eine Pkw-Vignette mitzuführen (muss nicht aufgeklebt werden),
- in gebührenpflichtigen Kurzparkzonen Parkgebühren zu bezahlen.
Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie