
Aktuell fällt keine Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer an. Bei Erbschaften oder bei unentgeltlichen Übertragungen (Schenkungen) von Grundstücken ist jedoch Grunderwerbsteuer (USP) zu entrichten. Auch besteht eine Meldepflicht bei gewissen Schenkungen (USP).
Bei Liegenschaften ist die vorausschauende Übergabe zu Lebzeiten in der Regel günstiger.
§§ 120, 121, 121a Bundesabgabenordnung (BAO)