Als Erwerbseinkommen gelten
- das aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit gebührende Entgelt,
- Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit und
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.
- Gleichgestellt sind bestimmte Bezüge nach dem Teilpensionsgesetz.
Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz