Das Exekutionsverfahren wird durch einen schriftlichen oder mündlichen Exekutionsantrag des Gläubigers beim zuständigen Bezirksgericht eingeleitet.
Der Antrag muss folgende Elemente enthalten:
Verwenden Sie zur Beantragung der Zwangsvollstreckung bei dem zuständigen Gericht das Formular "Exekutionsantrag". Beim Ausfüllen des Antrags können Sie am Amtstag der Bezirksgerichte die Hilfe eines Rechtspflegers in Anspruch nehmen. Exekutionsanträge können – im PDF-Format – auch online an die Gerichte übermittelt werden.