Es gibt grundsätzlich vier verschiedene Arten selbstständiger Erwerbstätigkeit:
- Gewerbliche Erwerbstätigkeit
Bei der gewerblichen Erwerbstätigkeit wird grob unterschieden zwischen "freien Gewerben" (z.B. Handelsgewerbe) und "reglementierten Gewerben" (z.B. Handwerk und Gastgewerbe). Beide Gewerbearten setzen eine Gewerbeberechtigung voraus, bei den reglementierten Gewerben ist zusätzlich ein Befähigungsnachweis notwendig. Weitere Informationen dazu finden sich im Kapitel "Gewerbe in Österreich" ebenfalls auf oesterreich.gv.at. - Urproduktion
Urproduktion ist die Gewinnung roher Naturerzeugnisse. Zu diesen zählen die Land- und Forstwirtschaft, der Bergbau, die Jagd und die Fischerei. - Freiberufliche Tätigkeit
Freiberuflerinnen/Freiberufler üben eigenverantwortlich und fachlich unabhängig Tätigkeiten aus. Freiberuflich tätig sind beispielsweise Steuerberaterinnen/Steuerberater, Wirtschaftstreuhänderinnen/Wirtschaftstreuhänder. - "Neue" Selbstständigkeit
Neue Selbstständige (→ USP) üben im Rahmen eines Werkvertrags eine betriebliche Tätigkeit aus, für die sie keine Gewerbeberechtigung benötigen (z.B. Autorinnen/Autoren, Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten, Vortragende).
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Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft