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Allgemeine Informationen
Wenn Sie Mindestsicherung beziehen, müssen Sie einen geplanten Umzug immer Ihrer persönlichen Sozialreferentin/Ihrem persönlichen Sozialreferenten – am besten persönlich innerhalb Ihres Vorsprechtermins – melden.
Wenn Ihr nächster Termin beim Sozialamt erst nach einem etwaigen Umzug anberaumt ist, müssen Sie jedenfalls den Termin bei Ihrem ehemals zuständigen Sozialamt wahrnehmen, auch wenn Ihre neue Wohnadresse im Zuständigkeitsbereich eines anderen Sozialamtes liegt.
Bei einem Umzug in ein anderes Bundesland gelten andere Voraussetzungen und Richtsätze für die Mindestsicherung. Für einen weiteren Bezug müssen die Bezugskriterien auch nach dem Umzug gegeben sein.
Fristen
Ehestmöglich
Zuständige Stelle
Ihre zuständige Sozialreferentin/Ihr zuständiger Sozialreferent beim Sozialamt, der oder die vor Ihrem Umzug für Ihre Angelegenheiten zuständig war
Das Sozialamt ist:
- Das Gemeindeamt oder die Bezirkshauptmannschaft
- In Statutarstädten: der Magistrat
Verfahrensablauf
Sie müssen der/dem für Sie zuständigen Referentin/Referenten über Ihre Umzugspläne Auskunft geben oder den getätigten Umzug bei Ihrem nächsten Termin im Sozialamt melden.
Ihre Referentin/Ihr Referent wird dann für Sie einen Termin beim Sozialreferat bzw. Sozialamt, das nach Ihrem Umzug für Ihre neue Wohnadresse zuständig ist, vereinbaren und Ihnen die genaue Adresse dieser Behörde nennen.
Fragen Sie Ihre Referentin/Ihren Referenten nach den mitzubringenden Unterlagen, die Sie beim ersten Termin in Ihrem neu zuständigen Sozialamt benötigen.
Erforderliche Unterlagen
Zusätzlich zu Ihrer Sozialamt-Terminkarte:
Bestätigung der Meldung an der neuen Wohnadresse
Hinweis
Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.
Kosten
Für die Adressänderung beim Sozialamt fallen keine Gebühren an.
Zusätzliche Informationen
Wenn Sie Ihr vermutliches Umzugsdatum schon im Vorhinein angeben, ist es für Ihre Referentin/Ihren Referenten einfacher, rasch einen Termin beim neu zuständigen Sozialamt für Sie zu vereinbaren.
Die Abwicklung der Sozialhilfe/Mindestsicherung ist in Österreich Bundesländersache, daher ist es ratsam, sich genau über die Abläufe in dem für Sie relevanten Bundesland zu informieren.
Rechtsgrundlagen
Die entsprechenden Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungsgesetze der Bundesländer.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion