Menschen mit Behinderungen können sich in Zusammenhang mit empfundenen Diskriminierungen auch an die Anwältin/den Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen (Behindertenanwältin/Behindertenanwalt) wenden.
Die Behindertenanwältin/Der Behindertenanwalt ist die zentrale Anlaufstelle des Bundes in Österreich für die Beratung, Unterstützung und Vertretung von Personen, die sich im Sinne des im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz oder im Behinderteneinstellungsgesetz festgelegten Diskriminierungsverbotes diskriminiert fühlen.
In Angelegenheiten des Versicherungsvertragsrechts kann, wenn dadurch die allgemeinen Interessen von Menschen mit Behinderung wesentlich und in mehreren Fällen beeinträchtigt werden, vom Österreichischen Behindertenrat, dem Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern und auch von der Behindertenanwältin/vom Behindertenanwalt eine Klage auf Unterlassung und Beseitigung einer Diskriminierung aus dem Grund einer Behinderung eingebracht werden.
Bei Verstößen gegen gesetzliche Gebote oder Verbote im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes kann die Behindertenanwältin/der Behindertenanwalt neben der Klage auf Feststellung die allgemeine Verbandsklage auch auf Unterlassung und Beseitigung einer Diskriminierung aus dem Grund einer Behinderung einbringen, sofern es sich beim Beklagten um eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 221 Abs. 3 UGB handelt.
Bei vermuteten Diskriminierungen kann die Behindertenanwältin/der Behindertenanwalt für bzw. im Namen der betroffenen Person das Schlichtungsverfahren im Sozialministeriumservice führen.
Die Behindertenanwältin/Der Behindertenanwalt bemüht sich, rasch und unbürokratisch Hilfe und Unterstützung anzubieten.
Die Behindertenanwältin/Der Behindertenanwalt ist in der Ausübung ihrer/seiner Tätigkeit selbstständig, unabhängig und an keine Weisungen gebunden.
Wesentliches Element der Tätigkeit der Behindertenanwältin/des Behindertenanwalts ist dabei der direkte Kontakt mit den Bürgerinnen/Bürgern, der in Form von regelmäßigen bundesweiten Sprechstunden und Sprechtagen (meist in den Landesstellen des Sozialministeriumservice) stattfindet.
Um die niederschwellige Zugänglichkeit zu verbessern, werden Regionalbüros etabliert, durch deren Verankerung in Wien, Salzburg und Graz die unmittelbare Erreichbarkeit für betroffene Personen gewährleistet werden soll.
Für telefonische Auskünfte steht das Büro der Behindertenanwältin/des Behindertenanwalts unter der bundesweit gebührenfreien Telefonnummer 0800/80 80 16 zur Verfügung. Schriftliche Anfragen können mit einem Formular gestellt werden.
Wenn Sie eine Dolmetscherin/einen Dolmetscher für Gebärdensprache benötigen, sollten Sie dies rechtzeitig (zwei Wochen) vor dem Bürgersprechtag beim Büro der Behindertenanwältin/des Behindertenanwalts bekannt geben.
Weiterführende Links
- Behindertenanwältin/Behindertenanwalt (→ Behindertenanwaltschaft)
- Formular für schriftliche Anfragen an das Büro der Behindertenanwältin/des Behindertenanwalts (→ Behindertenanwaltschaft)
- Aktuelle Termine der Bürgersprechtage (→ Behindertenanwaltschaft)
- Landesstellen des Sozialministeriumservice (→ SMS)
Rechtsgrundlagen
- §§ 13b bis 13e Bundesbehindertengesetz (BBG)
- § 13 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz