Der Generalimporteur hat das Recht, als einziger Importeur einer Ware eines Unternehmens (z.B. Kfz, Maschinen etc.) in ein bestimmtes Land aufzutreten.
Weiterführende Links
Liste der Generalimporteure ("Liste der Bevollmächtigten") (→ BMK)
Letzte Aktualisierung: 10. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion