Rechtsschutzbeauftragte haben besondere rechtliche Kontrollaufgaben. Sie sind bei der Besorgung ihrer Aufgaben unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Sie unterliegen der Amtsverschwiegenheit.
In Österreich gibt es vier Rechtsschutzbeauftragte:
Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach der Strafprozessordnung (StPO) wird von der Bundesministerin/dem Bundesminister für Justiz zur Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im Strafrecht für die Dauer von drei Jahren bestellt.
Die/der Rechtsschutzbeauftragte prüft und kontrolliert u.a. die Genehmigungen, Bewilligungen und Durchführungen von
bei der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten.
Bei der Bundesministerin/beim Bundesminister für Inneres ist eine Rechtsschutzbeauftragte/ein Rechtsschutzbeauftragter für den besonderen Rechtsschutz im Ermittlungsdienst der Sicherheitsbehörden eingerichtet. Ihre/seine Aufgabe ist es, verschiedene sicherheitspolizeiliche Ermittlungsmaßnahmen zu überprüfen. Dazu gehören auch Ermittlungen, die die Verfassungsschutzbehörden in Anwendung des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz (SNG) führen. Sie/er ist für die Dauer von zehn Jahren bestellt.
Ausführliche Informationen zum Thema "Rechtsschutzbeauftragter des Bundesministeriums für Inneres" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach dem Finanzstrafgesetz wird von der Bundesministerin/vom Bundesminister für Finanzen auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Ihre/seine Aufgabe ist die Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren.
Die/der Rechtsschutzbeauftragte nach dem Militärbefugnisgesetz prüft die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der nachrichtendienstlichen Aufklärung und Abwehr. Sie/er ist beim Bundesministerium für Landesverteidigung eingerichtet und für die Dauer von fünf Jahren bestellt.