
Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Sie müssen jedoch nicht alle Zuständigkeiten überblicken: Durch das "Allspartenservice" können Sie Ihren Antrag bei jeder Dienststelle eines Sozialversicherungsträgers (Dachverband der Sozialversicherungsträger) einbringen. Primär sind das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (SMS) die Ansprechstelle für Fragen und Anliegen zur Rehabilitation.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich beim