
Folgende Personen haben das Recht auf Änderung des Familien- und Vornamens:
Die Bezirksverwaltungsbehörde des Wohnsitzes bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts, bzw. des letzten Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts in Österreich:
Bei ausländischen Staatsangehörigen richtet sich die Namensänderung nach dem Recht ihres jeweiligen Heimatstaates.
Der formlose schriftliche Antrag sollte folgende Informationen beinhalten:
Bei Vorliegen eines Grundes:
Für den Antrag
Zusätzlich
Bei Fehlen eines Grundes ("Wunschname"):
Für den Antrag
Für die Bewilligung einer Wunschnamensänderung
Zusätzlich
Erwachsene Personen, die ihren Namen ändern, müssen die Änderung ihrer Personaldaten diversen Behörden mitteilen. Beispiele sind:
Weitere konkrete Informationen und Auskünfte erteilt Ihnen die zuständige Behörde.