
Das für den Sterbefall zuständige Bezirksgericht übermittelt der/dem nach der Verteilungsordnung ermittelten Notarin/Notar (auch Gerichtskommissärin/Gerichtskommissär) eine Sterbemitteilung. Die Notarin/der Notar erhebt nun (bei einem Bestattungsunternehmen, an der Sterbeadresse oder durch Befassung der Gemeinde) Angehörige und schickt dann (zumeist an den Besteller des Begräbnisses) eine Einladung zur Todesfallaufnahme. Diese ergeht an Personen, die über die persönlichen und vermögensrechtlichen Verhältnisse der Verstorbenen/des Verstorbenen Bescheid wissen könnten. Bei dem Termin werden diese Verhältnisse anhand eines Fragenkatalogs festgehalten und es wird geklärt, welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind.
Es ist nicht erforderlich, dass alle erbberechtigten Personen zur Errichtung der Todesfallaufnahme kommen. Oft erfährt die Gerichtskommissärin/der Gerichtskommissär erst im Rahmen der Todesfallaufnahme, wer Partei des Verlassenschaftsverfahrens ist.
Zur Todesfallaufnahme sollten, soweit vorhanden, folgende Unterlagen mitgebracht werden: