Für verschiedene Fischarten gibt es im Burgenland mit Rücksicht auf deren Laichperioden Schonzeiten und Mindestfangmaße ("Brittelmaße"), die durch Verordnung festgelegt wurden. Fische, die während der Schonzeit oder unter dem Mindestmaß lebend in die Gewalt der Fischerin/des Fischers gelangen, müssen mit der nötigen Vorsicht in das Wasser zurückversetzt werden, außer sie weisen schwere Verletzungen auf. Nicht zurückzusetzen sind invasive gebietsfremde Arten.
Ausnahmen von den Schonzeiten und Mindestfangmaßen können von der Bezirksverwaltungsbehörde durch Bescheid erteilt werden.
Rechtsgrundlagen
- Burgenländisches Fischereigesetz (Bgld. FischG)
- Burgenländische Fischereiwesenverordnung 2022 (Tabelle der Schonzeiten und Mindestfangmaße)
Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion