Eine Genehmigung für den Grunderwerb durch Ausländerinnen/Ausländer wird erteilt, wenn am Zustandekommen des Rechtsgeschäftes ein kulturelles, soziales oder volkswirtschaftliches Interesse besteht und wenn staatspolitische Interessen nicht beeinträchtigt werden.
Diese Voraussetzungen gelten grundsätzlich für das Genehmigungsverfahren für Angehörige von Drittstaaten. Je nach Bundesland kann jedoch eine bzw. können mehrere Voraussetzungen wegfallen. Aufgrund bilateraler Abkommen ist für Angehörige mancher Drittstaaten gar kein Genehmigungsverfahren vorgesehen.
Im Allgemeinen gelten folgende Voraussetzungen für das Genehmigungsverfahren für Angehörige von Drittstaaten. Je nach Bundesland kann jedoch eine bzw. können mehrere Voraussetzungen wegfallen.
Erkundigen Sie sich vor Antragstellung bei der Behörde, ob eine Stellungnahme über das Vorliegen eines sozialen oder volkswirtschaftlichen Interesses durch die Gemeinde nötig ist.
Wenden Sie sich vor Antragstellung direkt an die zuständige Grundverkehrsbehörde. Dort erfahren Sie alles Weitere über bundesländerspezifische Bedingungen für Ihre Genehmigung und erhalten genaue Informationen (z.B. über die Einreichfrist). Weiters können Sie auch erfragen, ob Sie den Antrag auf Genehmigung dort oder in der zuständigen Gemeinde einbringen müssen (z.B. in Vorarlberg).
Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde, wie der Antrag zu stellen ist (formlos oder Formular) und welche Unterlagen Sie im Detail benötigen.
Die Höhe der Abgaben ist in jedem Bundesland anders geregelt.
Beispiel: Wien
Diese Beträge sind bei persönlichem Erscheinen auch mittels alternativer Zahlungsmöglichkeiten (z.B. Bankomat- oder Kreditkarte) zu entrichten.
Nachdem die Genehmigung eingeholt wurde, können Sie die Verbücherung des Eigentums an der von Ihnen erworbenen Liegenschaft vornehmen lassen.
Auf folgenden Seiten finden Sie Kontaktadressen und/oder nähere Informationen zu den jeweiligen bundesländerspezifischen Voraussetzungen:
Zum Teil bieten die für die einzelnen Bundesländer zuständigen Behörden Antragsformulare auch zum Download im PDF-Format an.