Es besteht keine Verpflichtung, eine Katze in der Wohnung/im Haus zu halten bzw. kein Verbot, sie frei laufen zu lassen. Ein Anspruch darauf, dass die Nachbarin/der Nachbar es unterlässt, die Katze frei laufen zu lassen, besteht grundsätzlich nicht. Daher entscheiden die Gerichte in der Regel katzenfreundlich.