* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.
Das Fahren mit ausländischen Kennzeichen ist bei Begründung eines Hauptwohnsitzes in Österreich maximal einen Monat lang erlaubt. Danach müssen österreichische Kennzeichentafeln verwendet werden, für die eine österreichische Zulassung benötigt wird. Ausführliche Informationen zum Thema "Fahren mit ausländischen Kennzeichen" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Übersiedlung mit eigenem Kfz | ||
Thema | Detailinformationen | Erledigt |
Überstellung | Zunächst muss das Kfz nach Österreich überstellt werden (z.B. mit einem ausländischen Überstellungskennzeichen). | |
Führerschein | Führerscheine, die in einem anderen EU-/EWR-Staat ausgestellt wurden, sind auch in Österreich gültig. Sie können aber freiwillig umgeschrieben werden. Schweizer Führerscheine müssen binnen sechs Monaten ab erstmaliger Wohnsitzgründung in Österreich umgeschrieben werden. Dafür muss keine praktische Fahrprüfung abgelegt werden. | |
Genehmigungsdatenbank | Bei importierten Fahrzeugen mit EU-Betriebserlaubnis müssen die Genehmigungsdaten in die Genehmigungsdatenbank eingetragen werden. | |
Fahrzeugtypisierung | Hat das Fahrzeug keine EU-Betriebserlaubnis (grundsätzlich bei Betriebserlaubnis vor dem 1. Jänner 1996), muss es typisiert werden. | |
Normverbrauchsabgabe (NoVA) | Wird ein Fahrzeug erstmals in Österreich zugelassen, muss die Normverbrauchsabgabe – NoVA (→ USP) bezahlt werden. | |
Zulassung | Nach Eintragung in die Genehmigungsdatenbank bzw. Typisierung sowie Bezahlung der NoVA kann das Fahrzeug bei einer Zulassungsstelle einer Versicherung zugelassen werden. | |
Straßenverkehrsregeln | Ausländische Verkehrsteilnehmerinnen/ausländische Verkehrsteilnehmer sollten sich mit den österreichischen Straßenverkehrsregeln vertraut machen (z.B. Winterreifenpflicht). | |
Vignette | Die Nutzung von Autobahnen ist kostenpflichtig (Vignette für NoVA bis 3,5 Tonnen). |
Übersiedlung ohne eigenes Kfz | ||
Thema | Detailinformationen | Erledigt |
Führerschein | Führerscheine, die in einem anderen EU-/EWR-Staat ausgestellt wurden, sind auch in Österreich gültig. Sie können aber freiwillig umgeschrieben werden. Schweizer Führerscheine müssen binnen sechs Monaten ab erstmaliger Wohnsitzgründung in Österreich umgeschrieben werden. Dafür muss keine praktische Fahrprüfung abgelegt werden. | |
Straßenverkehrsregeln | Ausländische Verkehrsteilnehmerinnen/ausländische Verkehrsteilnehmer sollten sich mit den österreichischen Straßenverkehrsregeln vertraut machen (z.B. Winterreifenpflicht). | |
Vignette | Die Nutzung von Autobahnen ist kostenpflichtig (Vignette für Kfz bis 3,5 Tonnen). |
Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion