* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.
Bei der Miete bzw. dem Kauf einer Wohnung oder eines Hauses gelten umfangreiche Bestimmungen.
Thema | Detailinformationen | Erledigt |
Wohnsitzanmeldung | Binnen drei Tagen nach Bezug der Unterkunft in Österreich muss die Anmeldung des Wohnsitzes bei der zuständigen Meldebehörde erfolgen. | |
ORF-Beitrag |
Der ORF-Beitrag muss pro Hauptwohnsitz von einer dort gemeldeten volljährigen Privatperson gezahlt werden, unabhängig von Radio- oder Fernsehgeräten. |
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Energieversorgung | Natürlich sollte auch für eine Strom- und Heizungsversorgung (z.B. Gas, Fernwärme) gesorgt werden. | |
Kommunikation | Für Internet, Mobiltelefone und Festnetztelefone gibt es in Österreich verschiedene Anbieter. Es empfiehlt sich, die Kosten zu vergleichen. |
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion