Als Asylwerberinnen/Asylwerber werden Fremde während des laufenden Asylverfahrens (das ist ab Einbringung eines Antrags auf internationalen Schutz bis zum rechtskräftigen Abschluss, zur Einstellung oder Gegenstandslosigkeit des Verfahrens) bezeichnet.
Der Status der Asylwerberin/des Asylwerbers ist von dem der/des Asylberechtigten zu unterscheiden.
Ausführliche Informationen zum Thema "Asyl" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 19. März 2024
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