
Im Rahmen des Bundesbehindertengesetzes (BBG) werden jene Grundsätze geregelt, die die Rehabilitationsmaßnahmen koordinieren.
Die Aufgaben der Rehabilitation lauten wie folgt:
Wenn Sie eine finanzielle Unterstützung für eine Rehabilitationsmaßnahme erhalten wollen, muss ein formloser Antrag beim zuständigen Krankenversicherungsträger (SV) gestellt werden.
Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Sie müssen jedoch nicht alle Zuständigkeiten überblicken: Durch das Allspartenservice können Sie Ihren Antrag bei jeder Dienststelle eines Sozialversicherungsträgers (SV) einbringen. Primär sind das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (SMS) die Ansprechstelle für Fragen und Anliegen zur Rehabilitation.
Suchfunktion nach Rehabilitationszentren (Österreichisches Gesundheitsportal)
§§ 2 bis 7 Bundesbehindertengesetz (BBG)