Als ordentliche Studierende/ordentlicher Studierender kann man beim Rektorat der Universität um Zulassung zu einem individuellen Diplom-, individuellen Bachelor, bzw. individuellen Masterstudium ansuchen.
Ein derartiger Antrag wird bescheidmäßig genehmigt, wenn das beantragte Studium einem facheinschlägigen Studium gleichwertig ist.
Hinweis
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die jeweilige Studienabteilung.
Der Antrag hat zu enthalten:
- Die Bezeichnung des Studiums
- Ein Curriculum einschließlich Qualifikationsprofil
- Den Umfang in ECTS-Anrechnungspunkten
- Wenn das Studium an mehreren Universitäten durchgeführt werden soll, die Zuordnung der einzelnen Lehrveranstaltungen zu den beteiligten Universität
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Letzte Aktualisierung: 19. Juli 2022
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung