Informationen
Seit 1. Jänner 2019 ersetzt der Familienbonus Plus die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten und den Kinderfreibetrag.
Sie können ab sofort die monatliche Berücksichtigung des Familienbonus bei Ihrer Arbeitgeberin/Ihrem Arbeitgeber beantragen.