
Am 1. Jänner 2005 ist das bundeseinheitliche Tierschutzgesetz (TSchG) in Kraft getreten.
Folgende Vorschriften gibt es für den Ankauf und die Haltung von Haustieren:
Zur Haltung von Tieren ist jede/jeder berechtigt, die/der zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in der Lage ist sowie über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. Voraussetzung ist, dass die Tiere entsprechend betreut und ihren Bedürfnissen gemäß gehalten werden. Zu beachten sind vor allem die folgenden Faktoren:
An Minderjährige unter 16 Jahren dürfen Tiere ohne Einwilligung der/des Erziehungsberechtigten nicht abgegeben werden.
Tipp:Die Registrierung in der Heimtierdatenbank ist Pflicht. Tierärztinnen/Tierärzte sind gesetzlich verpflichtet, Hunde (und Zuchtkatzen) bei der erstmaligen Kennzeichnung (dem Chippen) direkt in der Heimtierdatenbank zu registrieren. Bitte überprüfen Sie dennoch, ob Ihr Hund registriert ist!
Tierschutzgesetz (TSchG)