* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.
Thema | Detailinformationen | Erledigt |
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gültiges Reisedokument | Für die Einreise, den Aufenthalt und für die Ausreise wird grundsätzlich ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) benötigt. Auch Staatsangehörige von Schengenstaaten, die in einen anderen Schengenstaat (wie z.B. Österreich) reisen, müssen ein gültiges Reisedokument mitführen. | |
Personaldokumente | Auch andere wichtige Personaldokumente (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde) sollten nach Österreich mitgenommen werden. | |
e-card | Nicht auf Dokumente zum Versicherungsschutz, wie z.B. eine e-card oder ein vergleichbares Formular, vergessen! | |
Unterlagen | Zeugnisse, Diplome, Arbeitsbestätigungen und Dienstzeugnisse sollten, sofern diese für die Jobsuche in Österreich oder für andere Zwecke benötigt werden, im Original mitgenommen werden. Eventuell ist eine Übersetzung der Dokumente erforderlich. | |
Zeugnisse und Schulbesuchsbestätigungen der Kinder in englischer/deutscher Übersetzung dienen einer schnellen Einstufung in die richtige Schulstufe. |
Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion