Erziehungsberechtigte

Lebenslagen

Erziehungsberechtigte sind die Eltern der Jugendlichen/des Jugendlichen, die Pflegeeltern, die Adoptiveltern oder eine Person, die von der Jugendwohlfahrtsbehörde mit der Erziehung der Jugendlichen/des Jugendlichen beauftragt wurde.

Letzte Aktualisierung: 12. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion