
Aktuell fällt für Erbfälle keine Erbschafts- und Schenkungssteuer an, es besteht jedoch eine Anzeigepflicht bei Schenkungen (USP).
Bei Erbschaften oder bei unentgeltlichen Übertragungen (Schenkungen) von Grundstücken ist Grunderwerbsteuer (USP) zu entrichten.