
Betreiberinnen/Betreiber von Drohnen müssen eine (einmalige) Registrierung durchlaufen, wenn sie eines oder mehrere der nachstehenden Geräte betreiben wollen. Die Registrierung einzelner Drohnen ist nicht erforderlich. Während die Betreiberin/den Betreiber die Registrierungspflicht trifft, muss die Pilotin/der Pilot den Kenntnisnachweis erbringen. Wenn die Betreiberin/der Betreiber gleichzeitig die Pilotin/der Pilot ist, muss sie/er vor der Inbetriebnahme der Drohnen die Registrierung vornehmen und den Drohnenführerschein absolvieren.
Beim Betrieb von folgenden Drohnen ist die Betreiberin/der Betreiber zur Registrierung verpflichtet:
Unter der Betreiberin/dem Betreiber einer Drohne versteht man eine natürliche oder juristische Person, die ein oder mehrere unbemannte Luftfahrzeuge betreiben will:
Die Registrierung ist für 3 Jahre gültig.
Registrierungspflichtige Drohnen benötigen eine spezielle Luftfahrzeug- bzw. Luftfahrthaftpflichtversicherung, die den Anforderungen des Luftfahrtgesetzes entspricht (Mindestdeckungssumme 750.000 Sonderziehungsrechte (SZR), etc.). Eine herkömmliche Private Haftpflicht- oder Haushaltsversicherung genügt bei Drohnen nicht.
Online auf dronespace.at registrieren:
Sollten sich personenbezogenen Daten nach der Registrierung ändern (z.B. durch Heirat oder Umzug), so ist das Austro Control via E-Mail mitzuteilen.
46,80 Euro
Bereits vor dem 31. Dezember 2020 erteilte Betriebsbewilligungen bleiben gültig. Die Betreiberin/der Betreiber muss sich jedoch online registrieren. Wenn die Drohne im Rahmen der erteilten Betriebsbewilligung verwendet wird, sind kein Online-Training und Online-Test erforderlich.
EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge
Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.