
Alte Haushaltsgeräte haben oft einen hohen Stromverbrauch. Wer ein Altgerät durch ein effizientes, neues Gerät ersetzt, kann über die Jahre Strom und damit Geld sparen. Mit effizienten Haushaltsgeräten (z.B. Waschmaschine, Kühlschrank, Geschirrspüler) und bewusster Nutzung können Ersparnisse von etwa 30 Prozent der Stromkosten erzielt werden.
Haushaltsgeräte sind in Geschäften und Online-Shops mit Etiketten gekennzeichnet, die die Energieeffizienzklasse und somit den Energieverbrauch (Stromverbrauch) des jeweiligen Gerätes angeben. Mittels dieses Energielabels können Geräte innerhalb einer Produktgruppe verglichen werden (z.B. verschiedene Modelle und Marken von Waschmaschinen).
Seit März 2021 werden im Energieverbrauchskennzeichnungssystem anstelle der Stufen A+++ bis D ausschließlich die Stufen A bis G verwendet.
Folgenden Produktgruppen müssen mit einem Energielabel ausgestattet sein:
Das neue Kennzeichnungssystem wurde eingeführt, um die Transparenz für die Konsumentinnen/Konsumenten zu verbessern und eine gemeinsame dauerhafte Energieeffizienzskala für alle Produktgruppen einzuführen. Geräte der Klasse A (grün) verbrauchen am wenigsten Energie – sind am energieeffizientesten. Geräte der Klasse G (rot) verbrauchen die meiste Energie.
Das neue Energielabel im Überblick:
Die neue Labelskala ist für alle neu gekennzeichneten Produktgruppen einheitlich (A bis G). Weitere Effizienzklassen werden nicht hinzukommen. Die Kriterien für die Klassen A bis G werden aber entsprechend der Technologie- und Marktentwicklung regelmäßig angepasst.
Bestimmte Produkte müssen in der EU Mindestanforderungen in Bezug auf die Energieeffizienz erfüllen. Diese sogenannten Ökodesign-Anforderungen sollen die negativen Umweltauswirkungen über den Gesamtlebenszyklus der betreffenden Produkte verringern. Herstellerinnen/Hersteller müssen vor dem Inverkehrbringen von Produkten dieser Art sicherstellen, dass diese den entsprechenden Vorschriften genügen. Die energieintensivsten Produkte werden dadurch vom Markt verdrängt, was wesentlich zu den Energie- und Klimazielen der EU beiträgt.
Unter diese Vorschriften fallen derzeit energiebetriebene Produkte (z.B. Waschmaschinen und Wäschetrockner, Geschirrspüler, Haushaltskühlgeräte, elektronische Displays, Elektromotoren).
In den Ökodesign-Vorschriften, die seit dem Jahr 2021 vollständig anzuwenden sind, wurden als wichtige Neuerung Elemente aufgenommen, die die Reparierbarkeit und die Recyclingfähigkeit von Geräten weiter verbessern sollen. Einige der neuen Maßnahmen enthalten Anforderungen, die dafür sorgen sollen, dass beispielsweise Ersatzteile leichter ausgetauscht werden können und dass die wichtigsten Teile sowie Reparatur- und Wartungsinformationen je nach Produkt mindestens sieben bis zehn Jahre lang zur Verfügung stehen.
Der Verbrauch von natürlichen Ressourcen übersteigt das, was die Erde den Menschen dauerhaft zur Verfügung stellen kann. Für eine nachhaltige Lebensweise ist es notwendig, Konsummuster stark zu verändern. Bei einer nachhaltigen Wirtschaftsweise stehen langlebige Qualitätsprodukte und ein gutes Angebot für deren Wartung und Instandhaltung im Vordergrund. Reparieren vermeidet Abfälle und schont die Rohstoff- und Energieressourcen. Durch eine Reparatur bzw. durch ein Upgrade wird die aufwändige Neuproduktion überflüssig. Reparatur spart Ressourcen und Energie. Reparieren ist ein wichtiger Schritt von der Wegwerfgesellschaft hin zu einer nachhaltigen Gesellschaft.
Reparieren zahlt sich aber nicht nur für die Umwelt aus, sondern bringt noch weitere Vorteile mit sich:
Um die Reparatur als Weg zur nachhaltigen Ressourcenschonung zu fördern, startete am 12. Jänner 2026 österreichweit die Geräte-Retter-Prämie. Die Geräte-Retter-Prämie unterstützt als Nachfolgemodell des Reparaturbonus die Reparatur, das Service und die Wartung von Elektro- und Elektronikgeräten.
Die Bundesländer Oberösterreich und Steiermark sowie die Städte Graz und Wien bieten regionalbezogene Informationen rund um Reparaturförderung und Reparaturservice an.