
Die Verwandten als gesetzliche Erben kommen in einer gewissen Reihenfolge zum Zug. Es gibt vier Gruppen (rechtlich "Parentelen" oder auch "Linien").
Die 1. Parentel umfasst die Kinder der/des Verstorbenen und deren/dessen Nachkommen. Sind Personen dieser 1. Parentel vorhanden, erben nur diese. Nur wenn in der 1. Parentel niemand vorhanden ist, geht die Verlassenschaft an die 2. Parentel usw. Dieses Prinzip heißt "jung vor alt".
Innerhalb einer Parentel gilt das Prinzip "alt vor jung": Zuerst erben die Kinder der/des Verstorbenen. Die Enkelkinder der/des Verstorbenen kommen nur zum Zug, wenn ihre Eltern, d.h. die Kinder der/des Verstorbenen, nicht mehr am Leben sind.
§ 731 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)